www.einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de

Neuer Bußgeldkatalog ungültig?

Rechtsanwalt Alexander Kaden | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Königsbrücker Landstraße 29 b, 01109 Dresden

unverbindliche Anfrage an:

  Telefon: 0351 8908169 oder

E-Mail: kaden@einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de

Mobil: 01739473737

 

Home

Einspruch einlegen

Akteneinsicht

Ablauf des Bußgeldverfahrens

Was kann man selber machen

Kosten und Rechtschutz

Alkohol am Steuer

Ampelblitzer

Abstandsmessung

Fahrverbot umgehen

Fahrerfoto

Probezeit geblitzt

Geschwindigkeitsmessung

Verkehrsunfall

Halteverbot und Co.

zentrale Bußgeldstellen

Voreintragungen

Verjährung Bußgeld

falscher Bußgeldbescheid

Impressum

Datenschutz

(c) 2021

Ist der neue Bußgeldkatalog ungültig?

Am 28.04.2020 trat der neue Bußgeldkatalog mit einer erheblichen Verschärfung für Autofahrer in Kraft.

Nun werden immer mehr Stimmen laut, die dessen Wirksamkeit bezweifeln.

Argumentiert wird dabei wie folgt: Wenn der Staat die Freiheit der Menschen einschränkt, hier z.B. mit Fahrverboten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h bzw. 26 km/h, muss er das in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verankerte Zitiergebot beachten, also das eingeschränkte Recht benennen.

Und gerade bei der Verschärfung des Bußgeldkataloges mit Fahrverboten im unteren Bereich ist wohl diese Nennung -versehentlich- vergessen worden, denn § 26a Abs. 1 Nr. 3 StVG bleibt unerwähnt.

Das Bundesverfassungsgericht war in der Vergangenheit bei solchen Fehlern streng und hat die Gesetze oft für unwirksam erklärt.

Aus dem Grunde ist es ratsam, gerade bei der Verhängung von Fahrverboten genau zu prüfen, ob diese rechtmäßig sind.

Unverbindliche Anfrage unter:

Telefon: 03518908169

Oder schreiben Sie einfach eine E-Mail an:

kaden@einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de  

 

Rechtsanwalt Alexander Kaden | FA für Verkehrsrecht | Königsbrücker Landstraße 29 b, 01109 Dresden

Telefon: 0351 8908169