Ist der neue
Bußgeldkatalog ungültig?
Am 28.04.2020 trat
der neue Bußgeldkatalog mit einer erheblichen
Verschärfung für Autofahrer in Kraft.
Nun werden immer
mehr Stimmen laut, die dessen Wirksamkeit bezweifeln.
Argumentiert wird
dabei wie folgt: Wenn der Staat die Freiheit der
Menschen einschränkt, hier z.B. mit Fahrverboten bei
Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h
bzw. 26 km/h, muss er das in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG
verankerte Zitiergebot beachten, also das eingeschränkte Recht benennen.
Und gerade bei der Verschärfung des
Bußgeldkataloges mit Fahrverboten im unteren Bereich ist wohl diese Nennung -versehentlich-
vergessen worden, denn § 26a
Abs. 1 Nr. 3 StVG bleibt unerwähnt.
Das
Bundesverfassungsgericht war in der Vergangenheit bei
solchen Fehlern streng und hat die Gesetze oft für
unwirksam erklärt.
Aus dem Grunde ist
es ratsam, gerade bei der Verhängung von Fahrverboten
genau zu prüfen, ob diese rechtmäßig sind.
Unverbindliche
Anfrage unter:
Telefon:
03518908169
Oder schreiben Sie
einfach eine E-Mail
an:
kaden@einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de
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