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Bußgeldbescheid ohne Foto

von Rechtsanwalt Alexander Kaden | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Königsbrücker Landstraße 29 b, 01109 Dresden

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Bußgeldbescheid ohne Foto

Bußgeldbescheid prüfen lassen - bundesweit

Oft versenden Ordnungsämter und Bußgeldstellen Anhörungsbögen, Verwarnungsgelder oder sogar einen Bußgeldbescheid ohne Foto zum Betroffenen.

Dieser möchte aber berechtigterweise wissen, ob er überhaupt der Fahrer des Tatfahrzeugs war und viel wichtiger noch, ob die Behörden überhaupt einen Bußgeldbescheid ohne Foto verschicken dürfen.

Bild Radarmessung
 

Um es vorwegzunehmen:

Ja! Die Bußgeldstelle darf Bußgeldbescheide ohne Foto des Fahrers verschicken. Zwingend erforderlich sind nur Angaben wie Tatort, Tatzeit und der Tatvorwurf. Die Beweismittel müssen nicht zwingend bezeichnet werden.

Man sollte aber davon ausgehen, dass es bei der Bußgeldstelle ein Blitzerfoto gibt. Fraglich ist aber, warum die Verfolgungsbehörde das Foto zurückhält!?

Oft sind die Fotos auch in den Ermittlungsakten von so schlechter Qualität, dass man selbst mit größter Mühe keinen Fahrer erkennen kann. In solchen Fällen entsteht der Eindruck, dass die Bescheide gelegentlich auf "gut Glück" in der Hoffnung verschickt werden, dass der Empfänger brav zahlt und sich die Sache erledigt. Leider zu oft mit Erfolg.

Hat die Behörde dennoch ein halbwegs gutes Bild zugeschickt, erkennen sich die Verkehrssünder oft selber und bezahlen dann, weil sie sich überführt fühlen.

Verfahrensfehler werden nicht weiter geprüft.

Es kommt aber weder darauf an, ob der Betroffene sich selber erkennt, ihn die Nachbarn auf Nachfrage von der Polizei identifizieren oder die Bußgeldstelle nach einem Passbildabgleich der Meinung ist, den Fahrer zu erkennen.

Starenkasten Geschwindigkeitskontrolle
Das einzig Entscheidende ist, ob der zuständige Bußgeldrichter zu der Überzeugung kommt, dass es sich bei dem Betroffenen um die Person auf dem Foto und aus dem Bußgeldbescheid handelt. Gleiches gilt natürlich bei Bußgeldbescheiden ohne Foto für die Lichtbilder in der Ermittlungsakte.

Es macht also oft auch Sinn, nur wegen einen schlechten Foto auf dem Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.

Und selbst wenn dies geschieht, ist immer noch offen, ob die Messung aus anderen Gründen (Messfehler, Verjährung) unbrauchbar ist.