Sie wurden von dem
Blitzer auf der Karl-Marx-Straße in Dresden Klotzsche bei 30 km/h in Dresden
Klotzsche geblitzt und
wollen sich mit anwaltlicher Hilfe wehren? Dabei
kann ich Ihnen gerne helfen.

Abzocke durch die
Landeshauptstadt?
Der neuerdings
regelmäßig mobil eingesetzte Blitzer auf
Karl-Marx-Straße in Dresden vom Typ
Traffistar S350 gehört mit zu modernsten Verkehrsüberwachungsanlagen in der
Landeshauptstadt. Im Vergleich zu anderen mobilen
Blitzern war diese Messstelle bisher nahezu
bedeutungslos, weil auf der Karl-Marx-Straße vor dem
Gymnasium Dresden Klotzsche die innerorts normale 50
galt.
Seit dem Sommer 2022
ist dies nun anders. Durch einen
Stadtratsbeschluss wurde die Geschwindigkeit auf der
Karl-Marx-Straße von 50 km/h auf 30 km/h gesenkt.
Grundsätzlich ist das auch eine lobenswerte Änderung zum
Schutze der Schulkinder und die Verkehrsüberwachung vor
Schulen ist wichtiger als auf entlegenen Landstraßen
oder nächtens auf der Autobahn.

Problematisch sind an
der Stelle aber mehrere Faktoren.
Zum einen gibt es die
Schule bereits seit Jahrzehnten und die Karl-Marx-Straße
-später Flughafenstraße- wird von vielen Kraftfahrern
regelmäßig genutzt. Die Jahrzehnte lange Gewohnheit und
das breite Erscheinungsbild der Straße lassen bei vielen
Betroffenen den Eindruck entstehen, dass dort
weiterhin 50 gilt. Ein Hinweis auf eine geänderte
Verkehrsführung fehlt leider.
Zudem ist die 30 auch
nicht vorangekündigt, mit Hinweisen auf die Schule
ausgestattet, wiederholt oder gar beidseitig
aufgestellt, wie es etwa zum Schutze der Kinder zu
erwarten wäre.
Im Gegenteil befindet
sich vor der Messstelle lediglich ein einziges,
einseitig, hinter parkenden Autos verstecktes
Verkehrsschild, welches auch mal durch eine
Postzustellwagen verstellt gewesen sein kann.
Ein Schelm wer böses
denkt? Fest steht, dass die Fallzahlen an der Stelle nun
schlagartig nach oben gehen und sich regelmäßig über 100
Kraftfahrer binnen weniger Stunden in der Blitzerfalle
verfangen. An manchen Tagen wird sogar in beiden
Richtungen gemessen.
Ob ein derartiges
Kassieren zur Verkehrssicherheit beiträgt oder man doch
noch in ein paar zusätzliche Schilder investieren sollte
bleibt abzuwarten.
Auch die Frage ob man
dort überhaupt Messen darf muss noch beantwortet werden,
denn zwischen Messgerät und 30er Schild liegen keine 150
Meter. Und dass diese Stelle ein Unfallschwerpunkt sei
ist bisher nicht bekannt. Vielmehr ist die Querung über
die Strasse durch eine Ampel geregelt.
Viele Autofahrer
fühlen sich abgezockt, weil die 30 km/h Beschränkung
weder angekündigt wurde und auch nur einmal einseitig
vor dem Blitzer aufgestellt ist. Schnell zu übersehen
meinen Viele. Und tatsächlich geht die kleine 30 auf der
breiten Straße schnell unter.

Der Abstand zwischen dem
Begrenzungsschild auf 30 km/h und dem Messpunkt des Blitzers
beträgt je nach Aufstellungsort nur knapp
100 Meter. Auf den ersten Blick ein klarer
Verstoß gegen die Verkehrsüberwachungsrichtlinie in
Sachsen. Danach soll zwischen Schild und Blitzer ein
Abstand von 150 Metern eingehalten werden. Ob Gerichte
darin einen entscheidenden Verfahrensmangel sehen bleibt
abzuwarten.
Update:
Nachdem das
Ordnungsamt viele Kraftfahrer an dieser Stelle
überraschte, hat nun auch die Polizei in Dresden die
Karl-Marx-Straße in Dresden für sich entdeckt und misst
dort mit dem neuen
Poliscan Speed FM 1 der Firma Vitronic.

Bild zeigt das Messgerät vom Typ
Poliscan FM 1

Bild zeigt die Messrichtung der
Polizei
Bemerkenswert an der Sache ist, dass
sich die Polizei noch dichter als das Ordnungsamt an den
Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung stellt und damit
der Kraftfahrer bereits etwa 60 Meter nach dem Schild
gemessen wird. Ob dies unter Berücksichtigung der
Verkehrsüberwachungsrichtlinie des Freistaates Sachsen
zulässig ist wird derzeit geprüft.

Eichmarken
Messprinzip:
Die Messung
funktioniert vereinfacht wie folgt:
Ein ein einem Fahrzeug
eingebauter oder frei aufgestellter Laserscanner vom Typ Traffistar S350
oder Poliscan Speed fächert
impulsartig über die Fahrbahn und misst den ankommenden
Verkehr.
weiterlesen...
Blick vom
Messgerät:

Aus Sicht des
Messbeamten ist das vereinzelte 30er Zeichen wohl nicht
zu erkennen.
Bei einem
Fahrverbot:
Ab einer
Überschreitung von 31 km/h innerorts droht neben einem
Bußgeld auch die Verhängung eines Fahrverbotes. Gerade
weil die Stelle Jahrzehnte mit 50 km/h passiert werden
durfte und sich beim Kraftfahrer eine gewisses Vertrauen
auf den Fortbestand der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
gebildet hat, sind die Chancen zum Absehen vom
Fahrverbot gerade an der Stelle derzeit recht gut.
Rufen Sie mich doch
unverbindlich an. In den meisten Fällen ist eine
erste Einschätzung zu Punkten, Bußgeld und Fahrverbot
bei Blitzern an der roten Ampel sofort am Telefon
möglich:
Telefon:
03518908169
Oder schreiben Sie
einfach eine E-Mail
an:
kaden@einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de
|