| Sie wurden von dem 
						Blitzer auf der Güntzstraße bei 30 km/h in Dresden geblitzt und 
						wollen sich mit anwaltlicher Hilfe wehren? Dabei 
						kann ich Ihnen gerne helfen. 
						
						 Abzocke durch die 
						Landeshauptstadt?Der Blitzer auf 
						Güntzstraße in Dresden gehört mit zu den ältesten 
						aktiven Verkehrsüberwachungsanlagen in der 
						Landeshauptstadt. Im Vergleich zu anderen festen 
						Blitzern war diese Anlage bisher nahezu bedeutungslos, 
						weil jeder die Anlage kannte und fast niemand dort 
						geblitzt wurde. Seit dem Frühjahr 2023 
						ist das aber anders. Mit einem eher fragwürdigen 
						Stadtratsbeschluss wurde die Geschwindigkeit auf der 
						Güntzstraße von 50 km/h auf 30 km/h gesenkt. 
						 Ein Schelm wer böses 
						denkt? Fest steht, dass die Fallzahlen an der Stelle nun 
						schlagartig nach oben gehen und sich diese alte Anlage 
						stetig zur Einnahmequelle für die Stadt mausert. Aber 
						ist die Beschränkung auf 30 km/h an der Stelle überhaupt 
						gerechtfertigt? Und darf man dort überhaupt messen? Viele Autofahrer 
						fühlen sich abgezockt, weil die 30 km/h Beschränkung 
						weder angekündigt wurde und auch nur einmal einseitig 
						vor dem Blitzer aufgestellt ist. Schnell zu übersehen 
						meinen Viele. Und tatsächlich geht die kleine 30 auf der 
						großen Kreuzung schnell unter. 
						
						 Problematisch an dem 
						Standort ist zudem, dass der Abstand zwischen dem 
						Begrenzungsschild auf 30 km/h und dem Blitzer nur knapp 
						50 Meter beträgt. auf den ersten Blick ein klarer 
						Verstoß gegen die Verkehrsüberwachungsrichtlinie in 
						Sachsen. Danach soll zwischen Schild und Blitzer ein 
						Abstand von 150 Metern eingehalten werden. Zwar lässt 
						die Richtlinie auch Ausnahmen zu, aber solche sind and 
						der Stelle auf den ersten Blick nicht erkennbar. Messprinzip:Die Messung 
						funktioniert vereinfacht wie folgt: In der Fahrahn sind 
						zwei Sensorschleifen eingebaut, welche die überfahrenden 
						Fahrzeuge erkennen und dann mittels Weg-Zeit-Berechung 
						die Geschwindigkeit ermitteln. Ist ein Grenzwert 
						überschritten, wird ein Foto gefertigt. Fehlerquellen:
						 Die Besonderheit bei 
						dieser Messanlage soll nach Auskunft von 
						Sachverständigen sein, dass zum Beispiel sehr kurze 
						Fahrzeuge die Messschleifen "durcheinander bringen" 
						können, sodass ein viel zu hoher Geschwindigkeitswert 
						angezeigt werden kann. Eine tiefgründige Prüfung der 
						Messung kann sich also in vielen Fällen lohnen. Bei einem 
						Fahrverbot: Ab einer 
						Überschreitung von 31 km/h innerorts droht neben einem 
						Bußgeld auch die Verhängung eines Fahrverbotes. Gerade 
						weil die Stelle Jahrzehnte mit 50 km/h passiert werden 
						durfte und sich beim Kraftfahrer eine gewisses Vertrauen 
						auf den Fortbestand der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 
						gebildet hat, sind die Chancen zum Absehen vom 
						Fahrverbot gerade an der Stelle derzeit recht gut. Rufen Sie mich doch 
						unverbindlich an. In den meisten Fällen ist eine 
						erste Einschätzung zu Punkten, Bußgeld und Fahrverbot 
						bei Blitzern an der roten Ampel sofort am Telefon 
						möglich: Telefon:  
			
			
			03518908169Oder schreiben Sie 
						einfach eine E-Mail 
						an: 
						
						
						kaden@einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de 
						   
			
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