Sie wurden von dem
Blitzer auf der Güntzstraße bei 30 km/h in Dresden geblitzt und
wollen sich mit anwaltlicher Hilfe wehren? Dabei
kann ich Ihnen gerne helfen.

Abzocke durch die
Landeshauptstadt?
Der Blitzer auf
Güntzstraße in Dresden gehört mit zu den ältesten
aktiven Verkehrsüberwachungsanlagen in der
Landeshauptstadt. Im Vergleich zu anderen festen
Blitzern war diese Anlage bisher nahezu bedeutungslos,
weil jeder die Anlage kannte und fast niemand dort
geblitzt wurde.
Seit dem Frühjahr 2023
ist das aber anders. Mit einem eher fragwürdigen
Stadtratsbeschluss wurde die Geschwindigkeit auf der
Güntzstraße von 50 km/h auf 30 km/h gesenkt.

Ein Schelm wer böses
denkt? Fest steht, dass die Fallzahlen an der Stelle nun
schlagartig nach oben gehen und sich diese alte Anlage
stetig zur Einnahmequelle für die Stadt mausert. Aber
ist die Beschränkung auf 30 km/h an der Stelle überhaupt
gerechtfertigt? Und darf man dort überhaupt messen?
Viele Autofahrer
fühlen sich abgezockt, weil die 30 km/h Beschränkung
weder angekündigt wurde und auch nur einmal einseitig
vor dem Blitzer aufgestellt ist. Schnell zu übersehen
meinen Viele. Und tatsächlich geht die kleine 30 auf der
großen Kreuzung schnell unter.

Problematisch an dem
Standort ist zudem, dass der Abstand zwischen dem
Begrenzungsschild auf 30 km/h und dem Blitzer nur knapp
50 Meter beträgt. auf den ersten Blick ein klarer
Verstoß gegen die Verkehrsüberwachungsrichtlinie in
Sachsen. Danach soll zwischen Schild und Blitzer ein
Abstand von 150 Metern eingehalten werden. Zwar lässt
die Richtlinie auch Ausnahmen zu, aber solche sind and
der Stelle auf den ersten Blick nicht erkennbar.
Messprinzip:
Die Messung
funktioniert vereinfacht wie folgt:
In der Fahrahn sind
zwei Sensorschleifen eingebaut, welche die überfahrenden
Fahrzeuge erkennen und dann mittels Weg-Zeit-Berechung
die Geschwindigkeit ermitteln. Ist ein Grenzwert
überschritten, wird ein Foto gefertigt.
Fehlerquellen:
Die Besonderheit bei
dieser Messanlage soll nach Auskunft von
Sachverständigen sein, dass zum Beispiel sehr kurze
Fahrzeuge die Messschleifen "durcheinander bringen"
können, sodass ein viel zu hoher Geschwindigkeitswert
angezeigt werden kann. Eine tiefgründige Prüfung der
Messung kann sich also in vielen Fällen lohnen.
Bei einem
Fahrverbot:
Ab einer
Überschreitung von 31 km/h innerorts droht neben einem
Bußgeld auch die Verhängung eines Fahrverbotes. Gerade
weil die Stelle Jahrzehnte mit 50 km/h passiert werden
durfte und sich beim Kraftfahrer eine gewisses Vertrauen
auf den Fortbestand der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
gebildet hat, sind die Chancen zum Absehen vom
Fahrverbot gerade an der Stelle derzeit recht gut.
Rufen Sie mich doch
unverbindlich an. In den meisten Fällen ist eine
erste Einschätzung zu Punkten, Bußgeld und Fahrverbot
bei Blitzern an der roten Ampel sofort am Telefon
möglich:
Telefon:
03518908169
Oder schreiben Sie
einfach eine E-Mail
an:
kaden@einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de
|