Sie wurden von dem
Ampelblitzer an der Stauffenbergallee in Höhe
Marienallee in Dresden geblitzt und
wissen nicht, ob Sie einen Verkehrsanwalt brauchen und
ich Ihnen helfen kann?

Infos zum Urteil des
AG Dresden Az: 214 Owi 632 Js 53577/19:
Im Sommer 2019 mehrten
sich die Anfragen zum Rotblitzer an der
Stauffenbergallee Dresden. Die betroffenen Fahrer
meinten, die Gelbphase sei an der Ampel viel zu kurz und
man hätte keine Zeit um rechtzeitig anzuhalten.
Eine Messung der
Gelbphase vor Ort ergab aber zunächst keine
Auffälligkeiten.
Erst eine Prüfung
eines Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zeigte
einen anderen wichtigen Umstand:
Ampelblitzer
funktionieren vereinfacht so, dass es eine Messschleife
hinter der Haltelinie an der Ampel gibt, die mit einer
Kamera verbunden ist.

Wird die Ampel auf
"Rot" gestellt, bekommt diese Messschleife Strom und
startet zudem eine Uhr. Fährt ein Fahrzeug über den
Schleifensensor, wird die Zeit gestoppt und ein Foto
gefertigt. Kurz danach noch ein zweites Bild um
sicherzustellen, dass man nicht nur in die Kreuzung
gerutscht, sondern auch drüber gefahren ist.
Toleranz:
Nun dauert es aber
etwa 0,1 Sekunde vom Anschalten der Rotlampe, bis die
Glühbirne in der Ampel so hell leuchtet, dass das
menschliche Auge das Rotlicht wahrnehmen kann. Man
spricht von der sog. Lampenverzugszeit.
Diese wurde bei der
Zulassung dieser Überwachungsanlage auch berücksichtigt.
Besonders ist an dieser Ampel aber, dass die Ampel
selbst nicht mit Glühbirnen oder LED betrieben wird,
sondern mit Halogenleuchtmitten.
Diese brauchen etwa
0,2-0,3 Sekunden, bis sie voll leuchten. Und dieser
Umstand wurde scheinbar übersehen.
Auf dem Bild ist zu
sehen, dass das Gelblicht bereits dunkler wird. Die
DEKRA Dresden schließt daraus, dass die rote Lampe
bereits Strom hat und die Messanlage "scharf" ist.
Erkennbar ist ein rotes Licht aber nicht.

Bildquelle:
SVZ Herzog
Im Rahmen der Prüfung
durch das Amtsgericht Dresden bestätigte nun auch die
DEKRA als Gerichtsgutachter diese Feststellungen.
Da die Erkennbarkeit
der Ampel auch vom Faktor Tageslicht abhängt, kommt man
zu einer Toleranz von insgesamt 0,2-0,3 Sekunden.
Das bedeutet:
Bei einem Rotlicht
unter einer Sekunde stehen die Chancen zur zeit gut,
dass man den Punkt umgeht und im Bereich einer
Verwarnung landet oder das Verfahren ganz eingestellt
wird.
Bei einem
Fahrverbot:
Bei einer Rotzeit von
über einer Sekunde kommt es auf die Dauer an. Im Bereich
von bis zu 1,3 Sekunden Rotzeit netto (also
nicht die im Bild eingeblendete Rotzeit) hat man
wohl gute Chancen auf einen einfachen Rotverstoß zu
kommen.
Um so länger die
Rotzeit aber dauert, um so schlechter sind die Chancen,
denn wer 3 Sekunden rot hatte, dem helfen weitere 0,2
Sekunden Toleranz nicht weiter.
Rufen Sie mich doch
unverbindlich an. In den meisten Fällen ist eine
erste Einschätzung zu Punkten, Bußgeld und Fahrverbot
bei Blitzern an der roten Ampel sofort am Telefon
möglich:
Telefon:
03518908169
Oder schreiben Sie
einfach eine E-Mail
an:
kaden@einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de
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