Da die Polizei unzählige Verfahren gleichzeitig betreut, kommt es oft
zu Verwechslungen. Die Beamten können sich häufig nicht
mehr erinnern, wer wann bei rot über die Ampel gefahren
ist.
Zu beachten ist auch,
dass ein qualifizierter Rotlichtverstoß, also wenn die
Rote Ampel länger als 1 Sekunde
rot war, ein
Fahrverbot von einem
Monat Dauer nach sich zieht. Allerdings nur dann, wenn der Betroffene
nicht noch vor dem "Gefahrenbereich" zu stehen kommt.
Sonst kann unter Umständen nur ein "überfahren der
Haltelinie" vorgeworfen werden. Oft stellt sich
auch heraus, dass die Ampel in Wirklichkeit unter
einer Sekunde Rot war.
Mehr unter:
Telefon:
0351/8908169
Sollte die Messung selbst
nicht zu beanstanden sein, gibt es darüber hinaus noch
eine umfassende Rechtsprechung zu Umständen bei
Rotblitzern, die ein
Absehen vom Fahrverbot
rechtfertigen. So ist zum Beispiel ein Fahrverbot bei
einem Augenblicksversagen nicht zu verhängen.
Auch wenn sich das Überfahren der Ampel wegen dem sog.
Mitzieheffekt ereignete, kommt man oft um das Fahrverbot
herum. So ein Fall liegt zum Beispiel dann vor, wen man
an der Ampel steht, der Fahrer neben einem bekommt Grün
und fährt auch los, weil man denk, auch die eigene Ampel
hat umgeschaltet. Man wird also in der Tat "mitgezogen".
Denkbar ist auch, dass
man an der roten Ampel anhält, dort eine Weile steht und
dann aus versehen auf die Fußgängerampel oder die einer
anderen Spur schaut und dann einfach losfährt. Auch hier
kann vom Fahrverbot abgesehen werden.
Achtung:
Damit die Verteidigung
nicht nach hinten losgeht, sollte man sich unbedingt
beraten lassen. Der Bußgeldkatalog geht grundsätzlich
von fahrlässiger Begehung aus. Stellt sich aber heraus,
dass man absichtlich die erst kurz leuchtende rote
Ampel überfahren hat, kann der auch eine vorsätzliche
Tat angenommen werden. Das führt dann dazu, dass die
Geldbuße für das Überfahrend er roten Ampel verdoppelt
wird.
Unfall - Rote Ampel
überfahren
Das Überfahren der Roten
Ampel im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall führt
meist zu schlaflosen Nächten. Schlimmstenfalls droht ein
Strafverfahren gem. § 315c StGB mit dem Entzug der
Fahrerlaubnis. ist jemand verletzt ein Verfahren wegen
fahrlässiger Körperverletzung. Aber auch bei bloßem
Sachschaden wird das Bußgeld teuer. Hinzukommt, dass das
überfahren der roten Ampel in vielen Verträgen der
Autoversicherung als Obliegenheitsverletzung gilt und
damit zum Regress, also der Leistungsfreiheit des
Versicherers führen kann.
Hier sollte man auf
keinen Fall ohne sachkundige Hilfe auftreten. Um einen
großen Eigenschaden abzuwenden sollte man als erstes
Versuchen den Vorwurf des Rotlichtverstoßes zu
beseitigen. Gelingt dies nicht, kann man wenigstens
versuchen mit der Versicherung eine Einigung zu erzielen
um den Regress wegen dem Überfahren der roten Ampel zu
mildern.
Urteile:
Urteile zum überfahren
der roten Ampel gibt es viele und ständig in neuen
Varianten. So entscheid zum Beispiel das Amtsgericht
Dresden im Februar 2015, dass auch bei einer Rotzeit von
1,4 Sekunden ein Fahrverbot nicht zu verhängen ist, wenn
der Betroffene auf eine falsche Ampel gesehen hat.
Rote Ampel in der
Probezeit überfahren:
Das Überfahren einer
Roten Ampel in der Probezeit stellt einen sog.
"A-Verstoß" dar und führt in der Regel zur Anordnung
eines Aufbauseminars und der Verlängerung der Probezeit
auf 4 Jahre. Auch um solche Unannehmlichkeiten zu
vermeiden kann der
Einspruch lohnen.
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