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Parkverstöße
Bußgeldbescheid prüfen lassen - bundesweit
Nur mal schnell in zweiter Reihe
halten um Brötchen zu holen und schon hat man ein
Knöllchen an der Scheibe, seit April 2020 drohen auch
Punkte in Flensburg.
Die Ausrede "Ich bin nicht
gefahren" hilft hier oft nicht weiter. Der Gesetzgeber hat
hier eine sog. Halterhaftung eingeführt. Wenn der Täter
einer Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr nicht
ermittelt werden kann, muss der Halter die
Verfahrenskosten tragen. |
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Das scheint zwar auf den ersten
Blick etwas hart, ist in anderen Ländern auch bei
Blitzern etc der Fall. |
Trotzdem können
auch Bußgeldbescheide oder Verwarnungen im ruhenden
Verkehr fehlerhaft sein, sodass man auch hier
Einspruch einlegen
kann.
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Vorsichtig muss man beim Einspruch
bei Parkverstößen wegen der möglichen Kosten sein, die
werden in manchen Fällen von der
Verkehrsrechtschutzversicherung nicht übernommen. |
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