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Geschwindigkeitsmessung
Bußgeldbescheid prüfen lassen - bundesweit
Geblitzt,
gelasert, in die Radarkontrolle gekommen...
Es gibt
sehr viele Methoden eine
Geschwindigkeitsüberschreitung
festzustellen. Neben üblichen Blitzern auch durch Nachfahren
oder sogar schätzen. Was aber vor Gericht bestand
hat steht auf einem anderen Papier.. |
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Dabei
sind die Chancen, erfolgreich
Einspruch gegen einen
Bußgeldbescheid einzulegen, auch von der
Messmethode abhängig.
Radarfallen
Radarfallen leiden zum
Beispiel daran, dass die Messgeräte in der Radarkontrolle
einen so genannten Winkelfehler zu ungunsten des
Betroffenen haben, wenn dieser in einem bestimmten Winkel
schräg in die Radarfalle einfährt. Dieser Fehler tritt
aber auch dann auf, wenn das Messgerät in der
Radarkontrolle nicht parallel, sondern schräg zur Fahrbahn aufgestellt
ist. Ob man einen solchen
Fehler behauptet muss man sich aber gut überlegen. Man
gibt schließlich zu der Fahrer zu sein. Auf ein
schlechtes Blitzfoto braucht man sich dann nicht mehr
berufen. Da Betroffene sich immer selbst erkennen, ist
oft anwaltliches Gespür für die Frage der richtigen
Taktik gefragt. In einigen Fällen gibt da bereits ein vom Anwalt vorab
gefertigtes Gutachten zur Fehlerhaftigkeit der
Geschwindigkeitsmessung Auskunft.
Radarmessgeräte sind zum Beispiel
Multanova 6F und Traffipax SpeedoPhot. |
Sensor /
Lichtschranken
Helligkeitssensoren und Lichtschranken in
Geschwindigkeitskontrollen leiden manchmal an dem
Fehler, dass die Geräte fehlerhaft bedient werden. Ob
eine fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung vorliegt, kann der Anwalt nach
Akteneinsicht oft schon
auf den ersten Blick
erkennen. |
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War
zum Beispiel noch die "alte" Software installiert, kann das Messgerät
zum Beispiel nicht sicher erkennen, welches von mehreren
Fahrzeugen sich an der Fotolinie befindet. Diese
logische Fotoposition ist auch dann fraglich, wenn nicht
zwei Fahrzeuge auf dem Foto zu sehen sind, sondern nur
eins. Schließlich kann ein weiteres Fahrzeug auf dem
Beweisfoto im Hintergrund verdeckt, oder auch außerhalb
des Fotobereichs befinden.
Zudem schleichen sich regelmäßig Bedienfehler
in den Ablauf der Geschwindigkeitsmessung ein. Solche Bedienfehler,
fehlerhafter Gebrauch der Neigungswasserwaage, führen
beim "Dreibein - Sensor ES 3.0" oft zur Vergrößerung der
Messtoleranz oder nach Ansicht einzelner Gericht sogar zur Unwirksamkeit der
Geschwindigkeitskontrolle. Der Vorteil einer
"vergrößerten Messtoleranz" liegt im Einzelfall zum
Beispiel darin, dass anstatt eines gemessenen Tempos von 31 Km/h
Geschwindigkeitsüberschreitung nur noch 29 Km/h zu
schnelles Fahren vorgeworfen werden können.
Lichtschrankenmessgeräte oder besser Helligkeitssensoren
sind zum Beispiel ESO ES 3.0 (Blitzer
am Bindlacher Berg A 9), ESO µP80.
Lasermessungen
Lasermessgeräte
errechen die Geschwindigkeit auch nach dem
Weg-Zeit-Prinzip. Winkelfehler können zwar auch hier
auftreten, aber nie zuungunsten des Fahrers. Es wird
stets ein zu geringes Tempo angezeigt, sodass die
tatsächliche Geschwindigkeitsüberschreitung noch viel
größer wäre.
Messungen mit der Laserpistole sollten
eigentlich die wenigsten Angriffspunkte bieten.
Schließlich wird man ja direkt "rausgezogen". |
Oft ist aber
genau das Gegenteil der Fall. Zum Erstaunen der
Verfahrensbeteiligten häufen sich gerade bei
Geschwindigkeitsmessungen (LTI 20.20, Riegel FG 21) in denen gelasert wird, die
Bedienungsfehler derart, dass viele Gerichtsverfahren
sogar mit einem Freispruch enden.
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So sollen in einer
Lasermessung in der Regel nur Einzelfahrzeuge gemessen
werden. Die Praxis zeigt allerdings besonders im
Stadtverkehr immer wieder, dass Fahrzeuge aus einer
Kolonne, oder sogar nebeneinander fahrende Fahrzeuge wahllos angehalten werden. Das soll aber
nach dem Handbuch der meisten Laserpistolen unterbleiben
um Fehlmessungen zu vermeiden. Hat man den Verdacht dass
hier etwas nicht stimmt, sollte man
Einspruch gegen den
Bußgeldbescheid einlegen.
Besonders in der
Probezeit.
Lasermessgeräte sind zum Beispiel
Leica XV2, Leivtec XV3, LTI 20.20, Riegl FG 21-P,
Poliscan Speed, Traffistar S 350 |
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