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Geschwindigkeitsmessung

von Rechtsanwalt Alexander Kaden | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Königsbrücker Landstraße 29 b, 01109 Dresden

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Geschwindigkeitsmessung

Bußgeldbescheid prüfen lassen - bundesweit

Geblitzt, gelasert, in die Radarkontrolle gekommen...

Es gibt sehr viele Methoden eine Geschwindigkeitsüberschreitung festzustellen. Neben üblichen Blitzern auch durch Nachfahren oder sogar schätzen. Was aber vor Gericht bestand hat steht auf einem anderen Papier..

Bild Radarmessung

Dabei sind die Chancen, erfolgreich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, auch von der Messmethode abhängig.

Radarfallen

Radarfallen leiden zum Beispiel daran, dass die Messgeräte in der Radarkontrolle einen so genannten Winkelfehler zu ungunsten des Betroffenen haben, wenn dieser in einem bestimmten Winkel schräg in die Radarfalle einfährt. Dieser Fehler tritt aber auch dann auf, wenn das Messgerät in der Radarkontrolle nicht parallel, sondern schräg zur Fahrbahn aufgestellt ist. Ob man einen solchen Fehler behauptet muss man sich aber gut überlegen. Man gibt schließlich zu der Fahrer zu sein. Auf ein schlechtes Blitzfoto braucht man sich dann nicht mehr berufen. Da Betroffene sich immer selbst erkennen, ist oft anwaltliches Gespür für die Frage der richtigen Taktik gefragt. In einigen Fällen gibt da bereits ein vom Anwalt vorab gefertigtes Gutachten zur Fehlerhaftigkeit der Geschwindigkeitsmessung Auskunft.

Radarmessgeräte sind zum Beispiel Multanova 6F und Traffipax SpeedoPhot.

 

Sensor / Lichtschranken

Helligkeitssensoren und Lichtschranken in Geschwindigkeitskontrollen leiden manchmal an dem Fehler, dass die Geräte fehlerhaft bedient werden. Ob eine fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung vorliegt, kann der Anwalt nach Akteneinsicht oft schon auf den ersten Blick erkennen.

Bild Lichtschranke in Verkehrskontrolle

War zum Beispiel noch die "alte" Software installiert, kann das Messgerät zum Beispiel nicht sicher erkennen, welches von mehreren Fahrzeugen sich an der Fotolinie befindet. Diese logische Fotoposition ist auch dann fraglich, wenn nicht zwei Fahrzeuge auf dem Foto zu sehen sind, sondern nur eins. Schließlich kann ein weiteres Fahrzeug auf dem Beweisfoto im Hintergrund verdeckt, oder auch außerhalb des Fotobereichs befinden.

Zudem schleichen sich regelmäßig Bedienfehler in den Ablauf der Geschwindigkeitsmessung ein. Solche Bedienfehler, fehlerhafter Gebrauch der Neigungswasserwaage, führen beim "Dreibein - Sensor ES 3.0" oft zur Vergrößerung der Messtoleranz oder nach Ansicht einzelner Gericht sogar zur Unwirksamkeit der Geschwindigkeitskontrolle. Der Vorteil einer "vergrößerten Messtoleranz" liegt im Einzelfall zum Beispiel darin, dass anstatt eines gemessenen Tempos von 31 Km/h Geschwindigkeitsüberschreitung nur noch 29 Km/h zu schnelles Fahren vorgeworfen werden können.

Lichtschrankenmessgeräte oder besser Helligkeitssensoren sind zum Beispiel ESO ES 3.0 (Blitzer am Bindlacher Berg A 9), ESO µP80.

Lasermessungen

Lasermessgeräte errechen die Geschwindigkeit auch nach dem Weg-Zeit-Prinzip. Winkelfehler können zwar auch hier auftreten, aber nie zuungunsten des Fahrers. Es wird stets ein zu geringes Tempo angezeigt, sodass die tatsächliche Geschwindigkeitsüberschreitung noch viel größer wäre.

Messungen mit der Laserpistole sollten eigentlich die wenigsten Angriffspunkte bieten. Schließlich wird man ja direkt "rausgezogen".

Oft ist aber genau das Gegenteil der Fall. Zum Erstaunen der Verfahrensbeteiligten häufen sich gerade bei Geschwindigkeitsmessungen (LTI 20.20, Riegel FG 21) in denen gelasert wird, die Bedienungsfehler derart, dass viele Gerichtsverfahren sogar mit einem Freispruch enden.

 

Starenkasten Geschwindigkeitskontrolle

So sollen in einer Lasermessung in der Regel nur Einzelfahrzeuge gemessen werden. Die Praxis zeigt allerdings besonders im Stadtverkehr immer wieder, dass Fahrzeuge aus einer Kolonne, oder sogar nebeneinander fahrende Fahrzeuge wahllos angehalten werden. Das soll aber nach dem Handbuch der meisten Laserpistolen unterbleiben um Fehlmessungen zu vermeiden. Hat man den Verdacht dass hier etwas nicht stimmt, sollte man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Besonders in der Probezeit.

 

Lasermessgeräte sind zum Beispiel Leica XV2, Leivtec XV3, LTI 20.20, Riegl FG 21-P, Poliscan Speed, Traffistar S 350

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