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Verfahrenskosten beim Bußgeldbescheid

von Rechtsanwalt Alexander Kaden | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Königsbrücker Landstraße 29 b, 01109 Dresden

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Kosten des Einspruchs

Bußgeldbescheid prüfen lassen - bundesweit

Welche Kosten entstehen beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Diese Frage lässt sich leider nicht allgemein beantworten. Wie immer kommt es auch auf den Fall, den Tatvorwurf, die Schwierigkeit, den Arbeitsumfang und die Verfahrensdauer an. Verkehrsrechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel. Bild Radarmessung

 

Bei der Frage nach den Kosten ist man als Jurist geneigt, die Antwort  in Paragraphen und Definitionen zu packen. Auf eine Cent genaue Beschreibung der Kosten soll aber hier aus Gründen der Verständlichkeit verzichtet werden.

 

Typische Kosten im Bußgeldverfahren

Vielmehr sollen die typischen Kosten des Bußgeldverfahrens im Überblick (jeweils ohne Mehrwertsteuer) dargestellt werden. Nochmals sei darauf hingewiesen, dass diese im Einzelfall erheblich variieren können.

Bild Lichtschranke in Verkehrskontrolle
 

Der Bußgeldbescheid selber kostet mit Auslagen in den meisten Bundesländern einheitlich 28,50 Euro. (Auch diese Summe tragen die Rechtschutzversicherungen im Rahmen ihrer ARB)

Für die Einsicht in die Ermittlungsakte im Büro des Rechtsanwaltes fällt eine Auslagenpauschale von 12,00 Euro an. Hinzukommen Kosten für Kopien, Porto und Auslagen.

 

Rechtsanwaltskosten

Die Kosten des Rechtsanwaltes richten sich nach dem RVG, also dem Vergütungsgesetz der Anwälte oder der jeweiligen Honorarvereinbarung.

Starenkasten Geschwindigkeitskontrolle
Von Dritten, also der Staatskasse oder Rechtschutzversicherung werden aber maximal die im RVG vorgesehenen Kosten ersetzt.

Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich dabei neben Faktoren wie dem Arbeitsumfang, der Schwierigkeit und der Bedeutung für den Mandanten, nach dem Verfahrensabschnitt. Ein durchschnittliches Bußgeldverfahren verursacht dabei Rechtsanwaltskosten in Höhe von um die 850,00 Euro (Stand 01.08.2013). Aufwendige Verfahren können aber auch teurer, einfache auch wesentlich billiger werden.

Gutachterkosten

Gutachterkosten richten sich wiederum nach dem Arbeitsumfang und beginnen bei etwa 400,00 Euro, können aber auch schnell vierstellig werden.

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten richten sich grundsätzlich nach der Höhe der Geldbuße und betragen 10 Prozent von dessen Höhe, mindestens aber 40,00 Euro.

Auslagen

Hinzukommen noch Auslagen der Zeugen, Gutachter und Anwälte für Kopien, Fahrtkosten etc.