Der Bußgeldbescheid
selber kostet mit Auslagen in den meisten Bundesländern einheitlich
28,50 Euro. (Auch diese Summe tragen die
Rechtschutzversicherungen im Rahmen ihrer ARB)
Für die Einsicht in die
Ermittlungsakte im Büro des Rechtsanwaltes fällt eine
Auslagenpauschale von 12,00 Euro an. Hinzukommen Kosten
für Kopien, Porto und Auslagen. |
Von Dritten, also der Staatskasse
oder Rechtschutzversicherung werden aber maximal die im
RVG vorgesehenen Kosten ersetzt.
Die Höhe der Anwaltskosten richtet
sich dabei neben Faktoren wie dem Arbeitsumfang, der
Schwierigkeit und der Bedeutung für den Mandanten, nach
dem Verfahrensabschnitt. Ein durchschnittliches
Bußgeldverfahren verursacht dabei Rechtsanwaltskosten in
Höhe von um die 850,00 Euro (Stand 01.08.2013). Aufwendige Verfahren können aber
auch teurer, einfache auch wesentlich billiger werden.
Gutachterkosten
Gutachterkosten richten sich
wiederum nach dem Arbeitsumfang und beginnen bei etwa
400,00 Euro, können aber auch schnell vierstellig
werden.
Gerichtskosten
Die Gerichtskosten richten sich
grundsätzlich nach der Höhe der Geldbuße und betragen 10
Prozent von dessen Höhe, mindestens aber 40,00 Euro.
Auslagen
Hinzukommen noch Auslagen der
Zeugen, Gutachter und Anwälte für Kopien, Fahrtkosten
etc. |