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E-Scooter und Alkohol | Promillegrenze

von Rechtsanwalt Alexander Kaden | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Königsbrücker Landstraße 29 b, 01109 Dresden

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E-Scooter & Alkohol

 

Mit dem E-Scooter in die Alkoholkontrolle:

Ob nach dem Grillabend, dem Stadionbesuch oder zu Himmelfahrt, die E-scooter stehen seit Sommer 2019 an jeder Ecke und sind der bequeme Autoersatz, wenn´s mal ein Bier zu viel war.

Aber was viele nicht wissen, nach der "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV" zählen die kleinen E-Scooter als Kraftfahrzeuge, sind also eher dem Auto als dem Fahrrad gleichgestellt.

Sie dürfen zwar ohne Führerschein ab 14 Jahren benutzt werden, aber eben nüchtern.

Das bedeutet für Fahranfänger gilt quasi die 0,0 Promillegrenze und sonst die üblichen Grenzen von 0,3 bzw 0,5 Promille und die 1,1 Promille für die absolute Fahrunfähigkeit und den Anwendungsbereich von § 316 StGB, 315 c StGB usw.

 

Ist man erstmal mit Alkohol auf dem E-Scooter aufgefallen, sollte man sich auf jeden Fall anwaltlicher Hilfe bedienen.

Denn zum einen schießen die Polizeibehörden bei der Verfolgung solcher Straftaten oft übers Ziel hinaus.

Man ist ja eben gerade nicht mit dem Auto gefahren.

Zudem bieten Bußgeldverfahren und Strafverfahren in vielen Fällen ohnehin gute Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung.

Sie haben Fragen? Rufen Sie mich doch unverbindlich an oder senden mir Ihr anliegen per Mail. Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück.

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