Mit dem E-Scooter in die
Alkoholkontrolle:
Ob nach dem
Grillabend, dem Stadionbesuch oder zu Himmelfahrt, die
E-scooter stehen seit Sommer 2019 an jeder Ecke und sind
der bequeme Autoersatz, wenn´s mal ein Bier zu viel war.
Aber was viele nicht wissen,
nach der "Verordnung
über die Teilnahme von
Elektrokleinstfahrzeugen am
Straßenverkehr
(Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
-
eKFV"
zählen die kleinen E-Scooter als
Kraftfahrzeuge, sind also eher
dem Auto als dem Fahrrad
gleichgestellt.
Sie dürfen zwar ohne
Führerschein ab 14 Jahren
benutzt werden, aber eben
nüchtern.
Das bedeutet für Fahranfänger
gilt quasi die 0,0
Promillegrenze und sonst die
üblichen Grenzen von 0,3 bzw 0,5
Promille und die 1,1 Promille
für die absolute Fahrunfähigkeit
und den Anwendungsbereich von §
316 StGB, 315 c StGB usw. |