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Akteneinsicht im Bußgeldverfahren

von Rechtsanwalt Alexander Kaden | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Königsbrücker Landstraße 29 b, 01109 Dresden

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Akteneinsicht im Bußgeldverfahren

Das Gesetz sieht die Akteneinsicht des Betroffenen nur vor Ort in der Bußgeldstelle unter Aufsicht vor. Blöd, wenn man 200 km weit weg wohnt. Manche Bußgeldstellen sind aber nett, und schicken eine Kopie auch an den Fahrer.

In den meisten Fällen bekommt man aber die Akte aber selbst nicht. Der Anwalt bekommt die Akte beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aber zur Einsicht

Möchten Sie sich in einer Bußgeldsache selbst verteidigen und Akteneinsicht in einem Bußgeldverfahren beantragen, dann schreiben Sie einfach eine kurze Mail an:

Bild Radarmessung

akteneinsicht@einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de

Sie bekommen dann die notwendigen Unterlagen zugeschickt und werden vorab über anfallende Kosten informiert.

Warum sollte man Akteneinsicht beantragen?

Ganz einfach: Nur mit Akteneinsicht kann man wissen, was die Behörde über den Fall weiß und sich so richtig verteidigen.

Nur aus der Ermittlungsakte ergibt sich, ob alle Verwaltungsvorschriften beachtet wurden, die notwendigen Unterschriften im Original vorhanden sind, die Messgeräte geeicht und gewartet, die Messbeamten geschult waren und ob es in der Akte noch bessere Fahrerfotos gibt. Kurz, den Fehler im Fall findet man meistens in der Akte.

 

Ohne Anwalt keine Akte...

Jedenfalls bekommt man ohne Anwalt keine vollständige Akteneinsicht. Und "halbe" Akteneinsicht ist nutzt nur im Ausnahmefall.

Starenkasten Geschwindigkeitskontrolle
 

Selbstverständlich können Sie auch im Strafverfahren Akteneinsicht beantragen. Nährens zum Strafbefehlsverfahren finden Sie unter

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